Internationaler Tag des Ehrenamtes 2023

Selbsthilfe lebt maßgeblich durch das ehrenamtliche Engagement von Betroffenen, die ihre Freizeit einsetzen für die Beratung von Betroffenen, die Organisation des Erfahrungsaustausches, die Betreuung von Infoständen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen, für Fortbildungen sowie für die Vertretung der Patienteninteressen im Gesundheitssystem. Das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V. (HKSH-BV) fordert, dieses Engagement umfassend zu fördern. Auch die Krankenkassen sieht der Verband in der Pflicht.

Bonn, 4. Dezember 2023 – Das Ehrenamt ist ein fester Bestandteil der Arbeit aller zehn Mitgliedsverbände im Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V. (HKSH-BV). Der alljährliche Internationale Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember ist ein guter Anlass, auf die Leistungen der ehrenamtlich Engagierten für den Einzelnen wie für die Gesellschaft als Ganzes aufmerksam zu machen.

Das Ehrenamt ist eine tragende Säule im deutschen Gesundheitssystem. Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung, indem die gesetzliche Krankenkassen nach § 20 h des Sozialgesetzbuchs V verpflichtet sind, die Selbsthilfe zu fördern. Hinzu kommt eine steuerliche Regelung nach § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz. Sie wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet. Mit diesem Freibetrag werden Einnahmen aus nebenberuflichen gemeinnützigen Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften bis zu einem Betrag von 840 Euro im Jahr steuerfrei gestellt.

Diese Ehrenamtspauschalen werden von den Krankenkassen jedoch ausdrücklich aus der Förderung ausgeschlossen; so bestätigt in deren gemeinsamen Rundschreiben 2024. Aus Sicht des HKSH-BV steht dieser Ausschluss im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung der Selbsthilfeförderung. Dazu Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des HKSH-BV: „Selbsthilfe muss unabhängig von finanziellen Mitteln der Pharmaindustrie und von Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen sein. Die Erstattung der Ehrenamtspauschale im Rahmen der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen kann diese Unabhängigkeit unterstützen.“ Sie fordert daher ein Umdenken bei den Verantwortlichen in den Krankenkassen.

Wenngleich Ehrenamtspauschalen nur einen kleinen Baustein in der finanziellen Förderung darstellen, so ist hier eine schnelle und unbürokratische Verbesserung des ehrenamtlichen Engagements durch den Gesetzgeber möglich. Angesichts von Inflation und hohen Energiepreisen müsse die Ehrenamtspauschale dringend erhöht werden sowie die gesundheitliche Selbsthilfe und die Patientenbeteiligung in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten für die Gewährung des sogenannten Übungsleiterfreibetrages von derzeit 3.000 Euro aufgenommen werden. „Wenn die Krebs-Selbsthilfe weiterhin wichtige Aufgaben im Deutschen Gesundheitssystem übernehmen soll, wie beispielsweise die psychosoziale Unterstützung von Betroffenen und die Beteiligung in Forschung und Gremien als Patientenvertretende, dann müsse ehrenamtlich engagierten Menschen diese Vergünstigungen gewährt werden“, so Kerek-Bodden. „Das ist schon lange überfällig.“

Zum Internationalen Tag des Ehrenamtes:
Die Vereinten Nationen (UN) haben 1985 den 5. Dezember zum „Internationalen Tag des Ehrenamtes“ erklärt. Dieser ersetzt den zuvor in Deutschland am 2. Dezember begangenen Tag des Ehrenamts.
Über das HKSH-BV:
Das Haus der Krebs-Selbsthilfe–Bundesverband e. V. (HKSH-BV) wurde 2015 gegründet und vereint zehn bundesweit unabhängig organisierte Krebs-Selbsthilfeverbände mit etwa 1.500 Selbsthilfegruppen. Sie decken die Krebserkrankungen von rund 80 Prozent der ca. 4,5 Millionen Betroffenen in Deutschland ab.
Das HKSH-BV ist gemeinnützig und wird umfassend von der Stiftung Deutsche Krebshilfe gefördert, unter deren Schirmherrschaft es steht. Es ist unabhängig von Interessen und finanziellen Mitteln der Pharmaindustrie und anderer Wirtschaftsunternehmen des Gesundheitswesens.

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Bernd Crusius

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0228 33889-540
Mail: Crusius@hausderkrebsselbsthilfe.de

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