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Die Deutsche ILCO e. V. hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes an die Bundestagsabgeordneten sowie an Partner- und Fachverbände (u. a. DCCV und BAG Selbsthilfe) versandt.
Es geht um die möglichen Auswirkungen auf Stomaträger:innen, wenn der Entwurf in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird. Stomaträger:innen sind Menschen, die auf eine dauerhafte Versorgung mit speziellen Stoma-Hilfsmitteln angewiesen sind. Stoma-Hilfsmittel sind keine austauschbaren Standardprodukte. Betroffene haben die Sorge, dass Hersteller ihre Produktpalette verkleinern werden, um eventuelle finanzielle Einbußen durch Festbeträge aufzufangen. Eine abnehmende Produktvielfalt wirkt sich aber unmittelbar auf die Lebensqualität von Stomaträger:innen aus, weil dies eine individuell passende Versorgung erschwert und sogar verhindern kann. Die ILCO setzt sich dafür ein, dass keine Festbeträge für die Stoma-Hilfsmittel eingeführt werden. Sie spricht sich auch gegen Änderungen beim Zuzahlungsmodus für bestimmte Hilfsmittel (Beibehalt des § 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V), die zum Verbrauch gedacht sind, aus.
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Bernd Crusius
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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