Stellungnahme des MID zur möglichen Abschaffung des Hautkrebsscreenings

Die aktuelle Debatte um das gesetzliche Hautkrebsscreening darf nicht in einer Schwächung des Angebots enden.

23.04.2026 – MID e. V. fordert angesichts der Debatte um die Abschaffung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings:

  • Erstens eine methodisch saubere Trennung von echtem, anlasslosem Screening und diagnostischer Abklärung bei Verdacht.
  • Zweitens eine Evaluation auf einer belastbaren, transparenten Datengrundlage.
  • Drittens ein risikoadaptiertes Programm, das persönliche Risikofaktoren stärker berücksichtigt und die Menschen gezielter anspricht.
  • Viertens verbindliche Qualitätsstandards, moderne digitale Dokumentation und eine bessere Nachverfolgung der Versorgungspfade.
  • Fünftens Strategien gegen soziale Ungleichheit bei der Inanspruchnahme.
  • Sechstens die verbindliche Einbeziehung von Patientenorganisationen in die Weiterentwicklung des Programms. Dass Patienten und Angehörige in allen Phasen der Entwicklung evidenzbasierter Leitlinien und Qualitätssicherungsschemata beteiligt werden sollen, ist auch auf europäischer Ebene ausdrücklich verankert.

„Patientenorganisationen dürfen bei der Neugestaltung des Hautkrebsscreenings nicht nur angehört, sondern müssen systematisch beteiligt werden“, so Astrid Doppler. „Unsere Expertise aus der Versorgungspraxis ist unverzichtbar, wenn ein Screeningprogramm verständlich, akzeptiert und alltagstauglich sein soll.“ Katharina Kaminski ergänzt: „Wir brauchen ein Hautkrebsscreening, das nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in der Versorgung funktioniert: risikoadaptiert, qualitätsgesichert, daten sauber und mit modernen Hilfsmitteln unterstützt. Nur so entsteht aus einem umstrittenen Verfahren ein wirklich gutes Angebot für Patientinnen und Patienten.“

Die gesamte Pressemeldung ist verlinkt.

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