Deutsche Krebshilfe: Neues Förderschwerpunktprogramm zu Krebs und Armut

Die Stiftung Deutsche Krebshilfe startet ein neues Förderschwerpunktprogramm zu ‚Krebs und Armut: Soziale Ungleichheiten und soziale sowie finanzielle Folgen bei Krebserkrankungen‘. Das Programm ist mit 3 Mio. € budgetiert.

Ausschreibung der Deutschen Krebshilfe: Förderschwerpunktprogramm ‚Krebs und Armut: Soziale Ungleichheiten und soziale sowie finanzielle Folgen bei Krebserkrankungen‘

In Deutschland fehlt es an wissenschaftlichen Studien, die die Auswirkungen von sozialen Ungleichheiten sowie die sozialen und finanziellen Folgen von Krebserkrankungen systematisch erforschen. Derartige Studien könnten dazu beitragen, soziale Ungleichheiten in der onkologischen Versorgung zu vermeiden und Unterstützungsangebote für Betroffene bedarfs- und bedürfnisorientiert zur Verfügung stellen zu können.

Die Deutsche Krebshilfe hat daher die Einrichtung eines Förderschwerpunktprogrammes ‚Krebs und Armut: Soziale Ungleichheiten und soziale sowie finanzielle Folgen bei Krebserkrankungen‘ beschlossen. Das Programm ist mit 3 Mio. € budgetiert.

Im Rahmen des Förderschwerpunktprogrammes sollen systematische Analysen zu folgenden Themenfeldern erfolgen:

1) Inwiefern bestehen sozioökonomische Unterschiede (u. a. Bildung, Beruf, Einkommen) in der Gesundheitsversorgung von Krebserkrankten, wie sind sie zu erklären und wie können sie vermieden werden?

2) Wie sind Krebserkrankungen mit sozialen und finanziellen Folgen für Krebserkrankte verbunden, insbesondere für Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status? Inwiefern tragen die Folgen zur Vergrößerung sozialer Ungleichheiten bei und wie können die beschriebenen Folgen vermieden werden?

Anträge können für Projektlaufzeiten von 3 Jahren gestellt werden.

Die eingereichten Anträge sollen Ansätze der partizipativen Forschung verfolgen, um sicherzustellen, dass die Vorhaben auch die tatsächlichen Bedürfnisse sozial benachteiligter Personengruppen berücksichtigen.

Das Antrags-/Begutachtungsverfahren ist zweistufig: Absichtserklärungen sind bis zum 08.11.2024 einzureichen. Kurzanträge müssen der Deutschen Krebshilfe spätestens am 25.11.2024 vorliegen. Bei positiver Vorbegutachtung sind ausgearbeitete Anträge einzureichen, die Abgabefrist hierzu wird noch bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie die ausführlichen Erläuterungen zu dem Förderungsschwerpunktprogramm in der Ausschreibung sowie dem entsprechenden Antragsleitfaden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter www.krebshilfe.de/forschen/foerderung/ausschreibungen

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Bernd Crusius

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0228 33889-540
Mail: Crusius@hausderkrebsselbsthilfe.de

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